1. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehungen der OPUS Automotive GmbH mit dem Verbraucher gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Verbraucher bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung, damit diese zu einem Vertragsbestandteil werden.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Angebote, Werbeprospekte, die Internetseite und sonstige Werbematerialien unseres Hauses stellen ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. WIDERRUFSRECHT
Verbraucher im Sinne des §13BGB können schriftlich abgegebene Vertragserklärungen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an:
Brief:
OPUS Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 11
53520 Meuspath
E-Mail:
sales@opus-innovation.com
Besonderer Hinweis:
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung oder Montage von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, Produkte die eindeutig auf das persönliche Bedürfnis zugeschnitten sind oder mit einem erheblichen Aufwand verbaut wurden.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder nur teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewähren, muss der Verbraucher uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Eine Vermeidung der Wertersatzpflicht wäre herbeizuführen, wenn Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
3.1 WIDERRUFSBELEHRUNG WEB-SHOP
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
OPUS Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 11
53520 Meuspath
Tel: +49 (0) 2691 4599837
E-Mail: sales@opus-innovation.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können hierzu ebenso das Widerrufsformular nutzen.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4. WIDERRUFSRECHT FÜR NICHT-VERBRAUCHER
Die Klausel Nummer 3 findet keine Anwendung, sofern Sie die Waren für Ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit erwerben. Sie also kein Verbraucher i.S. des §13BGB sind. In diesen Fällen steht Ihnen kein Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht zu. Sollten Sie dennoch eine Rücksendung wünschen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
(a) Schreiben Sie uns bitte unter sales@opus-innovation.com Ihren Wunsch der Rückgabe. Hierfür senden Sie bitte die Rechnung als PDF im Anhang oder teilen die wichtigen Details zur Handelsrechnung in der Mail mit.
(b) Wir werden dann prüfen, ob wir Ihnen freiwillig eine Rückgabe- oder Umtauschrecht einräumen. Eine Pflicht unsererseits zu einer Rücknahme oder einem Umtausch besteht nicht.
(c) Bei der Einräumung einer Rückgabe oder einem Umtausch erfolgt dies entweder per Rückversand durch den Kunden selbst oder durch einen Vorort Termin in den Geschäftsräumen der OPUS Automotive GmbH. Die Rücknahme der Ware ist nur originalverpackt, unbeschädigt und unbenutzt möglich. Eine Rücknahme ist auszuschließen, wenn die Ware bereits in Gebrauch war oder beschädigt ist.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(a) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für eine Lieferung ab Werk: der Erfüllungsort wird dadurch nicht geändert. Nicht im Preis inbegriffen sind Kosten für Verpackung und Versand. Weitere Kosten für Zusatzleistungen (z.B. Montage, TÜV- Einzelabnahme etc.) werden zusätzlich berechnet.
(b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die von uns erteilten Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
(c) Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Ziff. 5 Satz b kommt der Vertragspartner in Verzug. In diesem Fall ist die OPUS Automotive GmbH berechtigt, gegenüber den Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und gegenüber sonstigen Kunden von 8% p.a dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. §353 bleibt unberührt.
(d) Bei Teilleistungen oder Teillieferungen kann OPUS Automotive GmbH für den Fall eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners die Erfüllung der noch aus dem Vertrag zu erbringenden Leistungen so lange verweigern, bis die rückständigen Forderungen erfüllt worden sind. Außerdem ist OPUS Automotive GmbH in einem solchen Fall berechtigt, abweichend von der von den Regelungen unter Ziff. 5 a und b für die noch zu erbringende Restleistungen Zug- um Zug- Zahlung zu verlangen.
(e) Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen sowie Verzugseintritt aus dem Vertrag oder bei sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit der Vertragspartei mindern, berechtigt OPUS Automotive GmbH, alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
(f) Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. VERSENDUNG, LIEFERFRISTEN UND –TERMINE
(a) Angegebene Lieferfristen und –termine gelten als unverbindliche Angabe, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist von Kaufgeschäften beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Prüfung und Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage eventuell erforderlicher Genehmigungen. Etwaige vom Vertragspartner innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist entsprechend.
(b) Bei nicht kalkulierbaren Ereignissen, wie z.B. Lieferungsverzögerungen seitens des Zulieferers, Streik, Aussperrung, Materialengpässe, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen Ereignissen höherer Gewalt, verlängert sich die jeweilige Liefer- bzw. Leistungsfrist um den Zeitraum zwischen Eintritt und Beendigung des Hinderungsgrundes.
(c) OPUS Automotive GmbH ist berechtigt, in Fällen von Nichtverfügbarkeit bzw. Nichterbringbarkeit der Leistung aufgrund wesentlicher Erschwerung oder Unmöglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten ohne Gewährung von Schadensersatz, wenn OPUS Automotive GmbH unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung den Vertragspartner informiert und darüber hinaus sich gleichzeitig verpflichtet bereits vereinnahmte Gegenleistungen dem Vertragspartner wieder zu erstatten. Der Vertragspartner kann nach Erteilung einer entsprechenden Information durch das von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Vertragspartner nicht zurückweisen, es sei denn, er hat ein berechtigtes Interesse an deren Ablehnung. Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners, die er statt eines Schadensersatzanspruches oder neben einem Schadensersatzanspruch gelten machen kann, bleiben unberührt.
(d) Der Vertragspartner kann OPUS Automotive GmbH frühestens 4 Wochen nach Überschreiten einer nicht als „verbindlich“ bezeichneten Leistungsfrist/-termins schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Mit dem Fristablauf kommen wir in Verzug.
(e) Bei der Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag; in allen anderen Fällen ist der Tag an dem der Vertragspartner die Mitteilung von der Versand-, Liefer-, oder Übergabebereitschaft erhält, maßgebend.
Versendung / Gefahrübergang:
(a) Die Versendung der Ware erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an ihn oder nach Angaben an Dritte.
(b) Wird eine zu liefernde Ware auf Kundenwunsch versandt, ist OPUS Automotive GmbH berechtigt, aber ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportrisiken zu versichern.
(c) Bei Vorliegen einer Versendung an den Vertragspartner, geht die Gefahr dann an den Vertragspartner über, wenn OPUS Automotive GmbH die zu liefernde Ware einem Dienstleister übergibt oder das Werksgelände verlässt.
7. GEWÄHRLEISTUNG
(a) Der Vertragspartner hat gelieferte Ware nach Eingang sofort zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Die Nichtbeachtung der Rügefrist hat den Ausschluss des Vertragspartners mit Ansprüchen jeglicher Art in Bezug auf die nicht oder verspätet gerügten Mängel zur Folge, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
(b) Bei fehlerhaften Lieferungen oder Leistungen ist OPUS Automotive GmbH Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel nach ihrer Wahl entweder an Ort und Stelle oder in den Niederlassungen von OPUS Automotive GmbH zu überprüfen. Die Überprüfung durch OPUS Automotive GmbH hat unverzüglich zu erfolgen, sofern der Vertragspartner ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt. Ohne Zustimmung von OPUS Automotive GmbH darf an bemängelten Waren und/oder Leistungen nichts geändert werden, anderenfalls verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche. Abweichend von den vorstehenden Regelungen können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auch durch eine andere Fachwerkstatt auf Kosten von OPUS Automotive GmbH durchgeführt werden:
(b.1) Wenn das Fahrzeug infolge eines Mangels betriebsunfähig geworden und mehr als 50 km vom Betrieb von OPUS Automotive GmbH entfernt ist und OPUS Automotive GmbH hierzu vor Auftragserteilung an die Drittwerkstatt die Zustimmung erteilt hat.
(b.2) Wenn ein dringender Notfall vorliegt und OPUS Automotive GmbH nicht in der Lage ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen; die Verpflichtung des Vertragspartners, OPUS Automotive GmbH unverzüglich unter Angabe der Adresse des beauftragten Betriebes vom Mangel zu unterrichten, bleibt hiervon unberührt.
(b.3) Werden Mängel in einer anderen Fachwerkstatt beseitigt, so ist in den Auftragsschein aufzunehmen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung für OPUS Automotive GmbH handelt. Zu vermerken ist unbedingt, dass die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. OPUS Automotive GmbH ist zur Erstattung der dem Vertragspartner nachweislich entstandenen Kosten verpflichtet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für die Mängelbeseitigung so niedrig wie möglich gehalten werden.
(c) Bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern kann OPUS Automotive GmbH nach ihrer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder gegen Rücklieferung der bemängelten Waren entweder kostenfrei Ersatz leisten oder den Rechnungswert gutschreiben oder dem Vertragspartner unter angemessener Wahrung seiner Interessen Minderung gewähren. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
(d) Kommt OPUS Automotive GmbH einer von ihr gewählten Nacherfüllungspflicht (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) nicht oder nicht vertragsgemäß nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl zu. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
(e) Treten Mängel an Fahrzeugen auf, die uns vom Vertragspartner zum Zwecke der Durchführung von Umbauten und/oder leistungssteigernder Maßnahmen und/oder des Einbaus bestimmter Fahrzeugkomponenten wie leistungsgesteigerter Motoren
und/oder spezieller Fahrwerke und/oder zur Durchführung von Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten zur Verfügung gestellt worden sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht grundsätzlich auf die von OPUS Automotive GmbH jeweils eingebauten Teile bzw. erbrachten Leistungen. Abweichend von der Regelung oben unter Ziff. 3 ist OPUS Automotive GmbH bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern zur Beseitigung des jeweiligen Mangels verpflichtet. Die Mangelbeseitigungspflicht erstreckt sich auch auf nicht von OPUS Automotive GmbH stammende Fahrzeugteile, die infolge des jeweiligen Material- oder Ausführungsfehlers unmittelbar beeinträchtigt bzw. zu Schaden gekommen sind.
(f) Andere oder weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- und Ausbaukosten sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen (Mangelfolgeschäden), sind – soweit rechtlich
zulässig – ausgeschlossen. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
(g) Werden dem Vertragspartner Grenzmuster zur Prüfung eingesandt, haftet OPUS Automotive GmbH nur dafür, dass die Lieferung entsprechend dem geprüften Grenzmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird Beschaffenheitsbestimmung durch Grenzmuster).
(h) Die in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf Mängel der Lieferungen und Leistungen von OPUS Automotive GmbH, einschließlich etwaiger Mängel an leistungsgesteigerten Neufahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den jeweiligen Vertragspartner bereits vorhanden sind oder auf Material- und/oder Ausführungsfehlern beruhen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits existent waren. Die hieraus resultierenden Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist jede Haftung für Sachmängel ausgeschlossen; es sei denn, die Existenz eines Mangels wurde arglistig verschwiegen. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist bei der Lieferung von Neuwaren und bei der Durchführung von Werkleistungen 24 Monate und bei der Lieferung gebrauchter Waren 12 Monate ab Gefahrübergang.
(i) Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte. Prüfungsbedingte Abweichungen von +/- 5 % sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder Leistungskits veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen können. Für darüber hinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt OPUS Automotive GmbH keine Gewähr.
(j) OPUS Automotive GmbH -Produkte sind nach EU-Norm TÜV geprüft. Für die Erfüllung abweichender nationaler Homologationsvorschriften außerhalb Deutschlands übernimmt OPUS Automotive GmbH keine Haftung.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
(a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der OPUS Automotive GmbH. Dies gilt auch dann, wenn bereits der Preis für die bezeichnete Lieferung des Vertragspartners beglichen wurde. Eine Be- und Verarbeitung, erfolgt ohne Verpflichtung seitens OPUS Automotive GmbH und auch ohne, dass das Eigentum von OPUS Automotive GmbH hierbei untergeht.
(b) Bei sonstigen Eingriffen Dritter oder etwaigen Pfändungen, hat uns der Vertragspartner umgehend schriftlich zu informieren, damit Klage gemäß §711 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den von uns entstandenen Ausfall.
(c) Ist der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne des §13 BGB so ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Ein Abtritt aller Forderung in der Höhe des fakturierten Endbetrags inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer muss durch den Vertragspartner im Vorfeld an uns getätigt sein, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwächst, und zwar unabhängig, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Vertragspartner auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung nicht einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung selbst einzuziehen, solange der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt, ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung ermittelt.
(d) Eine Verbindung einer Kaufsache durch den Vertragspartner wird stets für OPUS Automotive GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen oder fremden Fabrikaten verbunden, so erwirbt OPUS Automotive GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des fakturierten Endbetrags einschließlich MwSt. und zum Zeitpunkt der Verarbeitung der Gegenstände.
9. GARANTIEANSPRÜCHE
(a) Ansprüche eines Vertragspartners wegen Verletzung einer Garantie kommen nur in Betracht, wenn OPUS Automotive GmbH gegenüber dem Vertragspartner eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und hierbei die jeweilige Garantie als solche bezeichnet hat. Die schriftliche Bestätigung kann durch die Übergabe schriftlich vorformulierte Garantiebedingungen ersetzt werden.
(b) Vorbehaltlich der jeweiligen konkreten Garantiezusagen und/oder Garantiebedingungen können vom Vertragspartner Schadenersatzansprüche wegen Verletzung einer Garantie nur insoweit geltend gemacht werden, als der Vertragspartner durch die Garantie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.
10. RÜGEPFLICHT DES KUNDEN
(a) Der Käufer hat nach Erhalt der gelieferten Ware diese sofort einer Eingangskontrolle zu unterziehen und offensichtliche Mängel sofort zu rügen, andernfalls gilt die gelieferte Ware als ordnungsgemäß erbracht und genehmigt. Die Beweislast der Mangelhaftigkeit nach Gefahrübergang von einem Zeitraum bis zu 6 Monaten,
hat der Käufer zu beweisen.
(b) Ein Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung ist nur dann zulässig, wenn nebst anderen Voraussetzungen die Pflichtverletzung der Firma OPUS Automotive GmbH nicht minder vergleichbar ist und dem Vertragspartner das Behalten der Leistung unter Abwägung beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
11. ALLGEMEINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
(a) Die Haftung von OPUS Automotive GmbH richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften), Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Vertragspartners stehen – werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/Unterlassung von OPUS Automotive GmbH bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder darauf beruhen, dass OPUS Automotive GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig vertragliche Kardinalspflichten oder in sonstiger Weise vertragswesentliche Pflichten verletzt haben oder eine schuldhafte Verletzung von Leben-, Körper und/oder Gesundheit eines Dritten in Rede steht. Unberührt bleiben des Weiteren abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern.
(b) Sämtliche Ansprüche gegen OPUS Automotive GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, es sei denn, es liegt ein OPUS Automotive GmbH zurechenbares vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vor, oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von OPUS Automotive GmbH, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
(c) Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. RÜCKTRITT
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist OPUS Automotive GmbH berechtigt, die Aufrechterhaltung oder Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der Interessen und Vertragspartner unzumutbar werden lässt, den Vertrag aufzuheben bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe für eine Aufhebung liegen vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder eine verminderte Sicherheit eintritt oder einzutreten droht.
13. ALTTEILE
OPUS Automotive GmbH sind ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) vom Vertragspartner binnen einer Frist von 4 Wochen abzunehmen. Für einen Zeitraum der Lagerung, der die 4 Wochen überschreitet, übernimmt OPUS Automotive GmbH keine Gewähr. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen.
14. DATENSCHUTZ
OPUS Automotive GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern oder zu verarbeiten. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte geschieht nur, wenn es der Erfüllung des Kaufvertrages dient, in dem Sinne des Versandes oder der Durchführung der
Zollformalitäten.
15. ERFÜLLUNGSORT GERICHTSSTAND
(a) Erfüllungsort alles Lieferungen und Leistungen von OPUS Automotive GmbH ist der Sitz von OPUS Automotive GmbH.
(b) Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz von OPUS Automotive GmbH.
16. UNWIRKSAMKEIT
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrags noch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
OPUS Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 11
53520 Meuspath
Tel: +49 (0) 2691 4599837
E-Mail: sales@opus-innovation.com